Hausratversicherung und Gebäudeversicherung beim Umzug
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Die eigenen vier Wände - viele Verbraucher träumen davon. Allerdings ist es bis dahin ein weiter Weg. Umso schmerzlicher die Erfahrung, wenn die Wohnimmobilie nach Jahren, etwa aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen wieder aufgegeben werden muss. Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Versicherungen?
Die Hausratversicherung beim Umzug
Durch die Hausratversicherung werden Gegenstände innerhalb der Wohnung, die zum Alltag gehören, geschützt. Dazu zählen Couch, Küchenzeile, Fernseher usw. Was zählt insbesondere beim Versicherungsvergleich? Hausrat aus Sicht der Versicherer ist nicht gleich Hausrat aus Sicht der Verbraucher. Der Blick ins Kleingedruckte sollte diese Tatsache würdigen. Ein weiterer Punkt für den Versicherungsvergleich der Hausrat betrifft die Frage nach den versicherten Schadensereignissen. In der Regel gehören dazu Feuer, Wasserschäden durch Leitungsdefekte usw. Ein umfassender Leistungsrahmen ist Pflicht. Beim Umzug besteht der Versicherungsschutz über zwei Monate von alter und neuer Wohnung.
Durch Veränderungen der Wohnfläche oder des Hausrats kann es zu einer höheren Prämie durch den Umzug kommen. Hier besteht die Chance, durch den Versicherungsvergleich der Hausrat einen günstigeren Vertrag abzuschließen. Möglich macht dies das Sonderkündigungsrecht.
Wichtig: Beim Versicherungsvergleich einer Hausrat-Versicherung immer auf den Leistungsumfang achten, anstatt beim Versicherungsvergleich zur Hausrat nur auf den Beitrag zu schauen. Andernfalls ist im Ernstfall guter Rat teuer.
Die Gebäudeversicherung beim Umzug
Während die Hausratversicherung das "Innenleben" absichert, deckt die Gebäudeversicherung Schäden an der Immobilie selbst. Wer aus dem Eigenheim umzieht und sich wieder für eine Wohnimmobilie entscheidet, muss einige Dinge beachten. Der Versicherungsvertrag zur Gebäudeversicherung ist an die Immobilie gebunden. Daher tritt der neue Eigentümer anstatt des ursprünglichen Versicherungsnehmers in den Vertrag ein.
Auf diese Weise wird im Bereich der Gebädeversicherung eine Versicherungslücke vermieden. Allerdings kann der neue Besitzer einer Wohnimmobilie die Gebäudeversicherung per Sonderkündigungsrecht wechseln. Es bleiben dafür aber nur vier Wochen Zeit. Wer den Erwerb eines neuen Eigenheims plant, ist sicher gut beraten, sich vorab mit der Suche nach einer neuen Gebäudeversicherung zu beschäftigen.
Für alle, die sich die eigenen vier Wände neu bauen lassen, fällt die Übernahme eines Altvertrages natürlich weg. Trotzdem muss auch hier mit einem Neuvertrag zur Gebäudeversicherung vorgesorgt werden. Dabei ist es immer empfehlenswert, sich seitens eines Maklers beraten und entsprechende Angebote unterbreiten zu lassen. Insbesondere die Leistungen sollten schon im eigenen Interesse im Vordergrund stehen. Mehr Informationen.
Quelle: Finanzen.de
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